Wir sind seit mehr als 20 Jahren Fachanwälte für Arbeitsrecht und verfügen über entsprechend langjährige Erfahrung in allen Teilbereichen des Arbeitsrechts.
Zu unseren Mandanten gehören Unternehmen und Verbände, Arbeitnehmer, Vorstände, Geschäftsführer, Handelsvertreter sowie andere freie Dienstnehmer und Betriebsräte. Wir beraten in allen Aspekten des Arbeitsvertragsrechts: Gestaltung von Arbeitsverträgen, Flexibilisierung der Lohngestaltung, Umstrukturierung und Streitigkeiten im laufenden Arbeitsverhältnis (Urlaub, Teilzeitwünsche, Versetzung, Elternzeit, Lohnstreitigkeiten etc.) sowie in jeder Frage zum Kündigungsschutz.
Im Betriebsverfassungsrecht beraten wir Arbeitgeber und Betriebsräte mit dem Ziel einer konstruktiven, gesetzeskonformen Zusammenarbeit und vertreten die Betriebsparteien in Beschlussverfahren und Einigungsstellen. Wir stehen auch als Einigungsstellenvorsitzende zur Verfügung, soweit uns mit keiner der Betriebsparteien ein Mandat verbindet. Tarifvertragsverhandlungen begleiten wir mit umfassendem Rechtsrat. In angrenzenden Nebenbereichen des Arbeitsrechtes vertreten wir Sie auch gegenüber Behörden.
Ziel unserer Arbeit ist es, Ihnen eine umfassende Einschätzung der Rechtslage zu ermöglichen und unter Berücksichtigung Ihrer wirtschaftlichen Interessen und persönlichen Situation sinnvolle und praxisorientierte Lösungen zu finden.
Im Gesellschaftsrecht beraten wir von der Gründung einer Gesellschaft über Gesellschafterstreitigkeiten bis hin zur Liquidation. Die Besonderheiten von Personengesellschaften sind uns durch langjährige Beratung von Immobilienfonds ebenso vertraut wie Rechtsfragen zur GmbH.
Als Spezialisten für außergerichtliche Einigungen bevorzugen wir Verhandlungslösungen. Trotzdem notwendige Gerichtsverfahren führen wir für Sie auf hohem fachlichen Niveau.
Wir freuen uns auf Sie.